Was Betriebe uns am häufigsten fragen.
Die ehrlichen Antworten auf die Fragen, die im Erstgespräch fast immer kommen. Wenn etwas fehlt, schreiben Sie uns.
Kosten und Konditionen
Was Sie zahlen, wann Sie zahlen und was nicht enthalten ist.
Was kostet mich die Vermittlung?+
Je nach Paket 1.000 €, 1.600 € oder 2.400 € netto pro Auszubildendem. Der Unterschied liegt darin, wie viel wir übernehmen: Basis deckt Visum, Behörden und Einreise ab, Premium zusätzlich Wohnung und Ersteinrichtung, Full Service dazu zwölf Monate Begleitung.
Wenn Sie jedes Jahr ausbilden, wird es über die Ausbildungspartnerschaft günstiger: ab drei Plätzen im Jahrgang 5 Prozent auf Basis und Premium und 10 Prozent auf Full Service, ab vier Plätzen 10 Prozent auf Basis und Premium und 20 Prozent auf Full Service.
Wann wird der Preis fällig?+
Erst nach bestandener Probezeit, also nach rund vier Monaten im Betrieb. Vorher zahlen Sie nichts: weder für das Matching, noch für die Vorstellung von Kandidaten, noch für die Begleitung durch das Visumverfahren.
Das ist bewusst so. Wir tragen damit das unternehmerische Risiko der Vermittlung, nicht Sie.
Welche Kosten kommen außer dem Paketpreis auf mich zu?+
Die üblichen Kosten einer Ausbildung: die Ausbildungsvergütung, die 2026 im ersten Jahr bei mindestens 724 € im Monat liegt, Ihr Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von rund 20 Prozent, Ausbildungsmittel und Werkzeug nach Bedarf sowie Prüfungsgebühren von etwa 250 bis 450 €.
Nicht bei Ihnen liegen: der Sprachkurs in Vietnam, Visumgebühren, Flug und Versicherungen. Das trägt der Auszubildende selbst. Einen zusätzlichen Sprachkurs über das B1-Niveau hinaus übernehmen wir ab dem Premium-Paket. Die Auslandskrankenversicherung schließt der Auszubildende in Vietnam selbst ab und bezahlt sie auch selbst, wir begleiten ihn dabei.
Gibt es Förderungen, die mich entlasten?+
Je nach Einzelfall kommen mehrere Wege infrage: die Einstiegsqualifizierung mit einem Zuschuss von bis zu 262 € im Monat zur Vergütung plus einem pauschalierten Anteil an den Sozialabgaben, die kostenlose Assistierte Ausbildung mit Förderunterricht und Begleitung sowie die kostenlose berufsbezogene Deutschförderung über das BAMF.
Für den Auszubildenden selbst kommt unter Umständen die Berufsausbildungsbeihilfe von bis zu 822 € im Monat infrage. Ob ein Anspruch besteht, hängt beim Aufenthalt zur Ausbildung vom Einzelfall ab und ist nicht automatisch gegeben.
Eine bundesweite Ausbildungsprämie gibt es seit dem Auslaufen des Corona-Programms nicht mehr. Einzelne Bundesländer haben eigene Programme. Was in Ihrem Fall greift, klären wir gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, entscheiden tut sie.
Ablauf und Zeit
Wie lange es dauert und wer was macht.
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zum Ausbildungsstart?+
In der Regel drei bis fünf Monate. Matching und Ausbildungsvertrag sind oft in je einer Woche erledigt, das BA- und ZAV-Verfahren dauert ein bis drei Wochen. Den Takt gibt danach das Visumverfahren vor: acht bis zwölf Wochen, abhängig von Botschaftsterminen.
Das sind Erfahrungswerte, keine Zusage. Auf Termine der Botschaft und Bearbeitungszeiten der Behörden haben weder Sie noch wir Einfluss.
Was muss ich als Betrieb selbst erledigen?+
Sie stellen den Ausbildungsplatz, führen die Kennenlerngespräche und schließen den Ausbildungsvertrag. Dazu füllen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Bundesagentur für Arbeit aus, die Sie auf unserer Download-Seite finden, und geben uns gegebenenfalls eine Vollmacht für das ZAV-Verfahren.
Alles andere übernehmen wir: Vorauswahl, Sprachvorbereitung, Behörden, Visum, Einreise.
Kann ich die Kandidaten vorher kennenlernen?+
Ja, und das gehört fest zum Ablauf. Wir stellen Ihnen vorausgewählte Kandidatinnen und Kandidaten vor, Sie führen die Gespräche selbst, persönlich oder per Video, und Sie entscheiden, wer zu Ihrem Betrieb passt. Niemand wird Ihnen zugeteilt.
Wann kann der Azubi frühestens einreisen?+
Ohne weiteren Sprachkurs erlaubt das Visumverfahren in Vietnam die Einreise erst rund eine Woche vor Ausbildungsbeginn.
Ein Vorlauf von mehreren Monaten ist möglich, wenn der oder die Auszubildende vorher einen berufsbezogenen Sprachkurs in Deutschland besucht. Diese Zeit können Sie nutzen: schnuppern im Betrieb, Team und Abläufe kennenlernen, damit der erste Ausbildungstag kein Kaltstart wird.
Sprache und Qualifikation
Was die Kandidatinnen und Kandidaten mitbringen.
Welches Deutschniveau haben die Kandidaten?+
Standard ist ein geprüftes B1-Niveau, die meisten bringen ihr Zertifikat vom Goethe-Institut oder von telc mit. Wir schlagen Ihnen nur Kandidatinnen und Kandidaten vor, die das Zertifikat bereits in der Hand haben. Auf Wunsch kann vor dem Ausbildungsstart auf B2 aufgebaut werden, dieser Kurs findet dann in Deutschland statt.
Reicht B1 für Betrieb und Berufsschule?+
Für den Start ja, das ist auch das Niveau, das für eine betriebliche Ausbildung verlangt wird. Im Alltag entwickelt sich die Sprache dann schnell weiter, weil sie im Betrieb ständig gebraucht wird.
Ehrlich gesagt: Fachbegriffe und Dialekt sind am Anfang eine Hürde. Deshalb bereiten wir gezielt auf den Beruf vor und empfehlen bei sprachlastigen Berufen den zusätzlichen B2-Kurs.
Welchen Schulabschluss bringen die Kandidaten mit?+
Den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss Vietnams, vergleichbar mit dem deutschen Abitur. In unsere Datenbank kommt nur, wer diesen Abschluss und das B1-Zertifikat hat. Damit haben die Kandidaten doppelt bewiesen, dass sie lernfähig und leistungsbereit sind.
Für welche Berufe funktioniert das?+
Wir vermitteln vor allem in Bäckerei und Konditorei, Gastronomie und Hotellerie, Pflege und Gesundheit, Handwerk und Bau, Metall und Elektro, Kfz-Technik, Logistik und Lager, Einzelhandel sowie Friseur und Kosmetik.
Wenn Ihr Beruf nicht dabei ist, fragen Sie trotzdem. Wir sagen Ihnen offen, ob wir passende Kandidaten haben.
Recht und Behörden
Der formale Teil, den wir für Sie übernehmen.
Welchen Aufenthaltstitel braucht der Azubi?+
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Berufsausbildung nach § 16a Aufenthaltsgesetz. Beantragt wird sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Vietnam, in der Regel mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Wir stellen die Unterlagen zusammen und begleiten das Verfahren. Rechtsberatung leisten wir dabei nicht, verbindlich entscheiden immer die Behörden.
Was ist die ZAV-Vorabzustimmung und brauche ich sie?+
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Beschäftigungsbedingungen stimmen. Mit einer Vorabzustimmung liegt diese Prüfung schon vor, bevor der Visumantrag gestellt wird, das verkürzt das Verfahren spürbar.
Wir koordinieren das für Sie. Von Ihnen brauchen wir dafür die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und meist eine Vollmacht.
Muss mein Betrieb besondere Voraussetzungen erfüllen?+
Sie müssen ausbildungsberechtigt sein, also einen anerkannten Ausbildungsplatz mit eingetragenem Ausbildungsvertrag bei IHK oder Handwerkskammer anbieten können. Die Ausbildungsvergütung muss tariflich oder branchenüblich sein, das prüft die Bundesagentur für Arbeit mit.
Die Betriebsgröße spielt keine Rolle. Unsere Partnerbetriebe reichen vom kleinen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieb bis zur Klinik.
Zahlt der Azubi etwas an uns oder an NamWerk?+
Für die Vermittlung an einen Ausbildungsbetrieb zahlt der Auszubildende nichts. Diese Gebühr trägt ausschließlich der Betrieb. Der Auszubildende trägt seinen Sprachkurs, Visumgebühren, Flug und Versicherungen.
Das ist bewusst so geregelt und entspricht dem Prinzip des Fair Recruitment. Anbieter, die Kandidaten hohe Gebühren abnehmen, bauen Abhängigkeiten auf, die später im Betrieb Probleme machen.
Ankunft und Alltag
Was nach der Landung passiert.
Wer kümmert sich um Wohnung, Anmeldung und Konto?+
Ab dem Premium-Paket übernehmen wir Wohnungssuche, Vermieterkommunikation, Mietvertrag und Ersteinrichtung. Anmeldung beim Amt, Bankkonto und Versicherungen begleiten wir in allen Paketen.
Im Basis-Paket organisieren Sie die Unterkunft selbst. Das ist für Betriebe interessant, die ohnehin Werkswohnungen haben.
Wie lange sind Sie nach der Ankunft noch dabei?+
In Basis und Premium bis zum Ausbildungsstart und durch die Probezeit. Im Full Service zwölf Monate mit festem Ansprechpartner, laufender Betreuung und regelmäßigen Follow-ups.
Was passiert nach der Ausbildung?+
Nach bestandener Abschlussprüfung kann der Aufenthaltstitel in der Regel für eine Beschäftigung im erlernten Beruf verlängert werden. Genau darauf zielt das Ganze ab: Sie bilden keine Aushilfe aus, sondern Ihre künftige Fachkraft.
Und der Wille zu bleiben ist da. Der Weg nach Deutschland ist für unsere Kandidaten eine langfristige Entscheidung, keine Zwischenlösung.
Wenn etwas schiefgeht
Die Fragen, die selten gestellt, aber immer gedacht werden.
Was, wenn der Azubi in der Probezeit abbricht?+
Dann wird der Paketpreis nicht fällig, denn er entsteht erst nach bestandener Probezeit. Zusätzlich besetzen wir den Platz einmalig kostenfrei nach, sobald ein passender Kandidat verfügbar ist.
Was bleibt, sind Ihre betrieblichen Kosten für die tatsächlich geleistete Zeit, also Ausbildungsvergütung und Sozialabgaben. Die kann Ihnen niemand erstatten, auch wir nicht.
Was, wenn es menschlich oder kulturell nicht passt?+
Reden Sie mit uns, bevor es eskaliert. Die meisten Konflikte in den ersten Monaten entstehen aus Missverständnissen, nicht aus bösem Willen: anderes Verständnis von Nachfragen, von Kritik, von Hierarchie. Wir vermitteln auf Deutsch und Vietnamesisch und bekommen das in der Regel geklärt.
Deshalb bereiten wir auch nicht nur sprachlich vor, sondern auf die deutsche Arbeits- und Ausbildungskultur.
Was, wenn das Visum abgelehnt wird?+
Dann ist der Ausbildungsplatz nicht besetzt und Sie haben nichts gezahlt. Wir prüfen die Unterlagen vorher sehr genau, damit dieser Fall gar nicht eintritt, und schlagen Ihnen im Fall der Fälle andere Kandidaten vor.
Verbindlich entscheiden immer die Behörden. Wer Ihnen eine Visumgarantie gibt, verspricht etwas, das er nicht halten kann.
Woran erkenne ich einen seriösen Vermittler?+
An drei Dingen: Es gibt einen deutschen Vertragspartner, mit dem Sie einen Vertrag nach deutschem Recht schließen. Die Kandidaten zahlen keine Vermittlungsgebühr. Und die Kosten stehen vollständig und vorab auf dem Tisch, ohne Posten, die später auftauchen.
Fragen Sie das jedem Anbieter. Auch uns.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie uns kurz, oder klären Sie es direkt im kostenlosen Erstgespräch. 30 Minuten, unverbindlich.
